Gut beratene Pensionskassen
Im Frühling 2009 fiel der Startschuss für ein gemeinsames Pilotprojekt von ACTARES und der Westschweizer Vereinigung der Personalvertreterinnen und -vertreter in den Vorsorgeeinrichtungen ARPIP: Im Hinblick auf die Generalversammlungen von Schweizer Grossunternehmen erhielten zahlreiche Stiftungsratsmitglieder von Pensionskassen die Abstimmungsempfehlungen von ACTARES.
Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Gemeinwesen halten rund die Hälfte der Anteile der börsenkotierten Unternehmen. Sie über die Abstimmungspositionen von ACTARES zu informieren und womöglich als Verbündete zu gewinnen, ist uns ein wichtiges Anliegen.
Paritätische Verwaltung
Ein besonderes Merkmal der Schweizer Pensionskassen ist die paritätische Verwaltung: In den Stiftungsräten müssen Arbeitnehmende und Arbeitgebende in gleicher Zahl vertreten sein. Die Erkenntnis, dass eine nachhaltige, ökologische und soziale Wirtschaft im Interesse aller ist , setzt sich langsam, aber sicher durch. Die Westschweizer Vereinigung ARPIP (siehe Kasten) und ACTARES haben in diesem Frühjahr ein Pilotprojekt lanciert, das aufzeigen soll, wie die Aktionärsstimmrechte ausgeübt werden.
Wem gehört das Vermögen?
Mit Blick auf die Generalversammlungen aller 20 im Swiss Market Index SMI erfassten Unternehmen erarbeitete ACTARES Abstimmungsempfehlungen, die ARPIP anschliessend ihren Mitgliedern zukommen liess. Anhand dieser Informationen können die Personalvertreterinnen und -vertreter in den Vorsorgeeinrichtungen darauf hinarbeiten, dass die Pensionskassen ihre Aktionärsrechte im Sinne der Versicherten ausüben. Die Pensionskassenvermögen dienen einem einzigen Zweck: Sie müssen früher oder später in Form von Renten-, Kapital- oder Freizügigkeitsleistungen an die Begünstigten ausbezahlt werden. Es versteht sich daher von selbst, dass sich die Kassen bei ihren Investitionsentscheiden stets an den vielfältigen (und nicht nur finanziellen) Interessen der Versicherten orientieren müssen.
Ausblick
Nach und nach werden sich die Arbeitnehmenden in der Schweiz ihrer Mitverantwortung bei der Verwaltung ihrer Vorsorgeeinrichtungen bewusst. In der Deutsch- wie in der Westschweiz werden entsprechende Netzwerke errichtet oder ausgebaut. ARPIP engagiert sich seit Langem für eine aktive Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch die Pensionskassen. Sie will ihre Zusammenarbeit mit ACTARES fortsetzen und auf diese Weise konkrete Interventionsmöglichkeiten aufzeigen. Aber Gewohnheiten dauerhaft zu ändern, braucht seine Zeit.
ARPIP kurz erklärt
ARPIP (Association des Représentants du Personnel dans les Institutions de Prévoyance - Vereinigung der Personalvertreterinnen und -vertreter in den Pensionskassen) wurde am 23. April 1988 in Lausanne gegründet mit dem Zweck, die ihr angeschlossenen Kollektiv- und Einzelmitglieder bei der paritätischen und effizienten Verwaltung im Interesse der Versicherten zu unterstützen und zu beraten (Art. 2 der Statuten). Mitglied werden können Vertreterinnen und Vertreter des Personals bei Vorsorgeinstitutionen, am Thema Interessierte sowie Gewerkschaften und Berufsverbände. Aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist die vom Gesetzgeber gewollte Parität in den Vorsorgeeinrichtungen meist nicht gegeben. Als Zusammenschluss der Personalvertreterinnen und -vertreter stellt ARPIP Informationen und Unterlagen bereit, fördert den Erfahrungsaustausch, bietet in Zusammenarbeit mit dem gewerkschaftlichen Bildungsinstitut MOVENDO Schulungen an und gibt externe Gutachten in Auftrag. ARPIP nimmt regelmässig Stellung zur Entwicklung im Bereich der beruflichen Vorsorge. In der Deutschschweiz ist eine ähnliche Organisation im Aufbau, das PK-Netz der Gewerkschaften.
Plattform des gewerkkschaftlichen Netzwerks Association des Représantants du Personnel